Mediengesetze

Bild: Datenberg / photocase.de

Der Rundunkstaatsvertrag (RStv), genau: Staatsvertrag (aller Bundesländer) über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991, ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik. Er enthält in seinen Artikeln 1 bis 5 Rundfunkstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privatrechtlichen bzw. kommerziellen Rundfunk sowie Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. 

Bis zum April 2003 enthielt der Rundfunkstaatsvertrag auch die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk relevanten Regelungen zum Jugendschutz, die seitdem durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStv) abgedeckt sind.

Die Landesmediengesetze regeln die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk sowie die Zuordnung von Kapazitäten für die Übertragung von Rundfunk und Mediendiensten. Insbesondere regeln sie die Zulassung und die Aufsicht über den privaten Rundfunk und bestimmen Organisation und Aufgaben der jeweiligen Landes-medienanstalt.

Die aktuellen Fassungen der Gesetze erhalten Sie im pdf-Format bei den zuständigen Landesmedienanstalten. Dazu benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, der Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhier kostenlos heruntergeladen werden kann.