| Sendegebiet |
| Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das Gebiet, für dessen Programmversorgung sie kraft Gesetz zuständig sind, also bei den Landesrundfunkanstalten ein einzelnes oder mehrere Bundesländer, bei Deutschlandradio und ZDF die gesamte Bundesrepublik. Sendegebiete sind zugleich auch Gebühreneinzugsgebiete. |