Mittwoch, 22.05.2013
Bild: Datenberg / photocase.de

Der Opens external link in new windowRundunkstaatsvertrag (RStv), genau: Staatsvertrag (aller Bundesländer) über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991, ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik. Er enthält in seinen Artikeln 1 bis 5 Rundfunkstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Grundsatzregelungen für den öffentlich-rechtlichen wie für den privatrechtlichen bzw. kommerziellen Rundfunk sowie Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. 

Bis zum April 2003 enthielt der Rundfunkstaatsvertrag auch die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk relevanten Regelungen zum Jugendschutz, die seitdem durch den Opens external link in new windowJugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStv) abgedeckt sind.

Die Landesmediengesetze (Opens external link in new windowBaden-Württemberg Opens external link in new windowRheinland-Pfalz)regeln die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk sowie die Zuordnung von Kapazitäten für die Übertragung von Rundfunk und Mediendiensten. Insbesondere regeln sie die Zulassung und die Aufsicht über den privaten Rundfunk und bestimmen Organisation und Aufgaben der jeweiligen Landes-medienanstalt.