Donnerstag, 20.06.2013

In Deutschland hat die Opens external link in new windowKommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) seit 1997 die Aufgabe, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen zu überprüfen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Bei Zulassungsverfahren zur Programmveranstaltung und bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an Fernsehveranstaltern beurteilt die KEK, ob ein Unternehmen durch die Veranstaltung ihm zurechenbarer Programme oder durch die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen oder beides vorherrschende Meinungsmacht erlangt.

Die Beteiligungsverhältnisse sind maßgeblich für die Beurteilung, welche Programme einem Unternehmen zuzurechnen sind, was wiederum für die Höhe des insgesamt erreichten Zuschaueranteils und das Vorliegen vorherrschender Meinungsmacht entscheidend ist.

Die aktuellen Beteiligungsverhältnisse können
Opens external link in new windowhier eingesehen werden.

Der Medienwissenschaftler Horst Röper befasst sich ebenfalls mit der Macht-Konzentration und Beteiligungsverhältnissen auf dem deutschen Medienmarkt. Seine Arbeiten werden regelmäßig in der Zeitschrift Opens external link in new windowMedia-Perspektiven publiziert .

Beispielhaft sind hier die Beteiligungsverhältnisse der Fa. Springer dargestellt:


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